Teilnahmebedingungen

Für die Teilnahme am Yoga-Unterricht beachten Sie bitte folgende Hinweise.

1. Kursanmeldung

Eine verbindliche Anmeldung zum Yoga-Kurs erfolgt erst mit der Bezahlung der vollständigen Kursgebühr per Barzahlung oder Überweisung auf das in Ziff. 3 unter Zahlungsbedingungen angegebene Konto.

2. Verspäteter Einstieg in den Yoga-Kurs

Ein Einstieg in einen Yoga-Kurs, der bereits begonnen hat, ist möglich, sofern noch ein freier Teilnehmerplatz vorhanden ist. Ziff. 1 gilt entsprechend.

3. Zahlungsbedingungen

Die Kursgebühr ist zahlbar bis zum 1. Kurstag per Barzahlung oder per Überweisung unter Angabe des Verwendungszwecks „Gesundheitsförderung“ auf folgendes Konto:

Larisa Vlasov
Finom-Bank
IBAN: DE72 1001 8000 0864 6072 83

In der Kursgebühr ist die gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten.

4. Regeln im Yoga-Kurs

  • Bitte kommen Sie pünktlich zum Unterricht.
  • Bitte ziehen Sie Ihre Schuhe an der Tür zum Kursraum aus.
  • Bitte tragen Sie im Kurs geeignete, frisch gewaschene Kleidung.
  • Bitte achten Sie auf Körperhygiene.
  • Bitte schalten Sie Ihr Handy aus.
  • Bitte nehmen Sie keine Getränke in den Kursraum mit.
  • Bitte nehmen Sie Rücksicht auf die Mitübenden im Kurs.

5. Üben auf eigene Verantwortung

Die Teilnahme am Yoga-Kurs erfolgt auf eigene Verantwortung. Bei gesundheitlichen Beschwerden lassen Sie bitte vorher ärztlich abklären, ob Hatha-Yoga nach Iyengar von Ihnen geübt werden kann. Indikationen für die Abklärung durch einen Arzt sind u.a. ein Zustand nach einem Herzinfarkt/Schlaganfall, koronare Herzkrankheit, Herzrhythmusstörungen, Bluthochdruck, Diabetes oder ein Zustand nach einem akuten und postoperativen Bandscheibenvorfall. Ich bitte Sie, mich über eventuelle gesundheitliche Probleme vor Kursbeginn in Kenntnis zu setzen. Dies gilt auch im Falle einer Schwangerschaft. Mein Yoga-Kurs ersetzt keinen Arztbesuch. Ich werde nicht diagnostisch tätig. Gerne arbeite ich mit Ihrem Arzt oder Therapeuten zusammen.

6. Versäumte Kurseinheiten

Wenn Sie einen Yoga-Kurs gebucht haben und an einer Kurseinheit nicht teilnehmen können, so besteht keine Möglichkeit, diesen nachzuholen. In Ausnahmefällen kann auf reiner Kulanzbasis und in Absprache ermöglicht werden, innerhalb des bestehenden Kurszeitraums in einem der anderen, wöchentlich stattfindenden Yoga-Kurse diese Termine nachzuholen, sofern dort ein freier Teilnehmerplatz vorhanden ist. Versäumte Kurseinheiten können weder im Anschluss an eine Kurseinheit angehängt werden, der gültige Zeitraum verlängert werden, noch kann für versäumte Kurseinheiten ein Abzug in Form von Kursgebühr ermöglicht werden.

7. Verhinderung der Yoga-Lehrerin

Bei Krankheit, Fortbildung etc. der Yoga-Lehrerin wird der Yoga-Kurs durch eine Yoga-Lehrerin/Yoga-Lehrer in Vertretung abgehalten oder auf einen Ausweichtermin verlegt.

8. Unfall während des Yoga-Kurses

Bei Unfällen während des Yoga-Kurses wird keine Haftung übernommen.

9. Diebstahl

Bei Diebstählen in den Räumlichkeiten, in denen der Yoga-Kurs stattfindet, wird keine Haftung übernommen.

10. Einzelunterricht

Ein gebuchter Einzelunterricht ist spätestens innerhalb von 48 Stunden vor Kursbeginn abzusagen. Andernfalls ist die Kursgebühr für die Kurseinheit in voller Höhe zu zahlen. Ein Einzelunterricht ersetzt keinen Arztbesuch. Ich werde nicht diagnostisch tätig. Gerne arbeite ich mit Ihrem Arzt oder Therapeuten zusammen. Im Übrigen gelten die Ziff. 1 bis Ziff. 9 dieser Teilnahmebedingungen für den Einzelunterricht entsprechend.

11. 5er und 10er-Karten für den Yoga-Kurs

Es besteht die Möglichkeit 5er- und 10er-Karten für den Yoga-Kurs zu buchen. Sie können an den 5 bzw. 10 Kurseinheiten in den wöchentlich stattfindenden Yoga-Kursen innerhalb des Kurszeitraums von 4 Monaten teilnehmen. Die 5er- und 10er-Karten sind nicht übertragbar und nicht verlängerbar. Im Übrigen gelten die Ziff. 1 bis Ziff. 9 dieser Teilnahmebedingungen entsprechend.

12. Zuschüsse der Krankenkassen für Yoga-Kurse

Im Rahmen der Primärprävention nach § 20 Abs. 1 SGB V wird Yoga im Bereich der Stressreduktion und der Entspannung anerkannt und von Krankenkassen bei entsprechender Qualifikation der Kursleitung bezuschusst. Da ich krankenkassenanerkannte Yoga-Lehrerin bin, können Sie bezüglich der Kursgebühr eine Erstattung von der Krankenkasse erhalten. Die Bezuschussung beträgt bei den meisten Krankenkassen bis zu 80 % der Kursgebühr. Häufig wird von der Krankenkasse hierfür eine Höchstgrenze pro Jahr festgelegt. Genaueres hierzu erfragen Sie bitte bei Ihrer Krankenkasse. Bitte beachten Sie, dass Krankenkassen nur die Kursgebühr bei Buchung eines Yoga-Kurses und nicht bei der Buchung eines Einzelunterricht bzw. einer 5er- und 10er-Karte bezuschussen.

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